Die genaue Gesetzeslage ist mir nicht bekannt. Mir sagte mal ein TÜV-Ingenieur dass nur die Eisenbahnen mit 3 Frontscheinwerfern fahren dürfen !!!
Tatsache aber ist, dass ich schon mehrfach mit den montierten Zusatzscheinwerfern (also mit 3 leuchtenden Frontscheinwerfern) beim ganz normalen TÜV vorgefahren bin und ich immer die TÜV-Abnahme ohne Probleme erreichte. Geprüft wurde aber immer, ob die Zusatzscheinwerfer ausgehen wenn das Fernlicht eingeschaltet wurde. Das Fernlicht darf nur ohne die Zusatzscheinwerfer leuchten!! Warum? Keine Ahnung! Die originalen Zusatzscheinwerfer von Yamaha sind Fernscheinwerfer! Diese müssen aber so montiert werden, dass der entgegenkommende, als auch der vor Dir fahrende Autofahrer im Rückspiegel nicht geblendet wird. Hilfreich war auch immer, dass an einem der Zusatzscheinwerfer ein Minischalter (Original bei Yamaha-Zusatzscheinwerfern) angebracht ist, mit dem ich auch manuell die Zusatzlampen ausschalten kann.
In "Benzingesprächen" wird manchmal in diesem Zusammenhang auch von Nebelscheinwerfern gesprochen , aber das Wort ist beim TÜV noch nie erwähnt worden. Ich halte das für Unsinn - Nebelscheinwerfer in dieser Höhe .....! Das macht für mich keinen Sinn - aber geredet wird viel.
Ich fahre und fuhr seit 1996 verschiedene Royal Star Maschinen, (derzeit meine 5. ) alle mit den originalen Yamaha Zusatzscheinwerfern.
Noch nie hatte ich diesbezüglich Probleme beim TÜV.
Eins möchte ich noch erwähnen: Einer meiner Royal Star Freunde fährt seit Jahren immer mit Fernlicht UND den Zusatzscheinwerfern !!!
Kurios ist, dass der Fernscheinwerfer so hell leuchtet (blendet), dass man die Zusatzscheinwerfer daneben gar nicht sieht. Des öfteren habe ich ihn schon gebeten, das doch mal ändern zu lassen. Bis heute vergebens - und ebenso kurios, seit Jahren kommt er so durch den TÜV.
Das verstehe doch wer will !!!
Manfred