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Clubintern (öffentlich und nicht öffentlich) => Royal Stars News und Infos => Thema gestartet von: Laird (rsadmin) am 14 Mai , 2009, 16:31:33 Nachmittag

Titel: nichts? neues zu Ampelphasen
Beitrag von: Laird (rsadmin) am 14 Mai , 2009, 16:31:33 Nachmittag
Bei Gelb droht Mitschuld

Wer bei einer auf Gelb springenden Ampel noch Gas gibt, riskiert bei einem Unfall Mitschuld. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE). Entgegen anderslautender Meinungen sei das Weiterfahren an einer Ampel bei Gelb ein Verkehrsversto�. In Paragraf 37 der Stra�enverkehrsordnung (StVO) hei�e es unmissverst�ndlich: "Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das n�chste Zeichen warten".
 
Zwar sehe der Bu�geldkatalog f�r den reinen Gelblichtversto� keinen Regelsatz vor. Allerdings k�nnen Bu�geldstellen und Gerichte dem ACE zufolge nach eigenem Ermessen Bu�gelder verh�ngen. Auch wenn es infolge der Gelblichtfahrt kracht, h�tten die Verkehrss�nder bei der Regulierung des Unfallschadens schlechte Karten: Sie m�ssten mit einer Mitschuld rechnen. Im schlimmsten Fall drohe ihnen sogar eine Verurteilung wegen Gef�hrdung des Stra�enverkehrs, warnt der ACE.